Reisepass (ePass) - Abholung
Kurzbeschreibung
Für die Abholung von Personaldokumenten buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch (0331 289-1111).
Terminverwaltung Abholung von Personaldokumente und Bewohnerparkausweise
Beschreibung
Der Reisepass steht Ihnen, nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit.
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen bei dem der Jugendliche Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Ist eine persönliche Abholung durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, kann der Sorgeberechtigte eine andere Person bzw. den Jugendlichen selbst zur Abholung bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Hinweise:
Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Abholnachricht (gegen Portogebühr) nach Fertigstellung oder eine Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Statusabfrage).