Beschreibung
Der Reisepass steht Ihnen, nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit.
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen bei dem der Jugendliche Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Ist eine persönliche Abholung durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, kann der Sorgeberechtigte eine andere Person bzw. den Jugendlichen selbst zur Abholung bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Nutzen Sie gerne den Abholservice unseres Fahrradkuriers!
Bei Beantragung eines Reisepasses kann am Schalter die Option der Zustellung per Kurier vermerkt werden.
Der Fahrradkurier wird das Personaldokument an einem mit Ihnen abgestimmten Tag & Uhrzeit nach Hause bringen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass des Antragstellers (Der alte Reisepass wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)
- ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers,
- ggf. Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
- ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Gebühren
- Die Abholung ist gebührenfrei.
- Die Gebühr für den Reisepass wurde bereits bei der Antragsstellung gezahlt.
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |