Reisepass (ePass) - Abholung
Unterlagen
- alter Reisepass / Kinderreisepass des Antragstellers (Der alte Reisepass wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)
- ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers,
- ggf. Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
- ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Gebühren
- Die Abholung ist gebührenfrei.
- Die Gebühr für den Reisepass wurde bereits bei der Antragsstellung gezahlt.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort