Personalausweis - Sperrung 

Beschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises wird empfohlen, die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren zu lassen, um einen Missbrauch des Dokumentes auszuschließen.
Die Sperrung erfolgt persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Wichtig:

  1. Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
  2. Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Sperr-Notruf-Nummer ab Januar 2014:

Tel.: 116 116

In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.

Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr

Hinweis zu unseren Servicezeiten

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

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