Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Beschreibung
Ein gültiges Personalausweisdokument muss jederzeit mitgeführt und vorgezeigt werden können. Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder den Fund des Ausweises unverzüglich persönlich zu melden:
- Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Beim Verlust eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID-Funktion muss die elektronische Funktion unverzüglich gesperrt werden, um die Nutzung der Online-Funktion zu verhindern. (Sollten Sie die digitale Signatur nutzen, bedenken Sie, dass Sie diese separat sperren lassen müssen.)
Für die Sperrung benötigen Sie:
- das Sperrkennwort (das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde)
- Ihre persönlichen Daten
- Ihr Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein, andernfalls muss die jeweilige Meldebehörde über den Verlust informiert werden
Bundesweite Sperrhotline:
Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116
In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.
Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr