Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug wird wieder zum Verkehr zugelassen mit und ohne Wechsel des Halters.
Weitere Informationen:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Details
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin! (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- es handelt sich um ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- keine Kfz-Steuerrückstände oder / und offene Gebührenforderungen des Halters
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- Angabe der IBAN und BIC bei Bevollmächtigung Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Mandats (Öffnet in einem neuen Tab) vom Vollmachtgeber für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen, wenn:
- bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können. - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei Änderungen am Fahrzeug: ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden.
bei Gewerbetreibenden zusätzlich:
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
bei juristischen Personen zusätzlich:
- der Handelsregisterauszug
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
23,00 Euro - Mindestgebühr für Wiederzulassung bei gleichbleibendem Kennzeichen
30,00 Euro – Mindestgebühr für Wiederzulassung mit neuen Kennzeichen
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlage(n)
§§ 6 (Öffnet in einem neuen Tab), 16 (Öffnet in einem neuen Tab) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Straßenverkehrsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)(StVG)
Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Öffnet in einem neuen Tab) (GebOSt)