- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll zur Hauptuntersuchung) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Auf die Vorlage der gültigen Hauptuntersuchung kann verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gleichzeitig abgemeldet werden soll.
- bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
zusätzlich benötigte Unterlagen bei Diebstahl
- polizeiliche Diebstahlanzeige
zusätzlich benötigte Unterlagen bei Verlust
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Hinweis:
Sollte eine Versicherung an Eides statt erforderlich sein, ist das persönliche Erscheinen desjenigen erforderlich, der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verantwortlich ist. Diese Person muss unter Einreichung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung die Versicherung an Eides statt abgeben.
Bei Gewerbetreibenden zusätzlich
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
Bei juristischen Personen zusätzlich
- der Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers