Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Beschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hat der Fahrzeughalter die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu informieren und die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines zu beantragen.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Ersatzausstellung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

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