Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Ersatzausstellung 

Beschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hat der Fahrzeughalter die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu informieren und die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines zu beantragen.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Ersatzausstellung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

Hinweise:

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Ersatzausstellung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

  • Im Bürgerservicecenter
    • werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen durchgeführt!
    • ist die Antragstellung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
    • Im Bürgerservicecener werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt!
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • bei Diebstahl ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam möglich (zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag)
  • bei Verlust ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

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