Beschreibung
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.
Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.
Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.
Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.
Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.
Seit dem 17.02.2025 erhalten sie den PIN-Brief direkt bei der Beantragung Ihres Personalausweises durch die Mitarbeitenden des Bürgerservicecenters.
Details
Voraussetzungen
Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden)
-
Bei Vertretung:
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Ausweisdokument der abholenden Person
- ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
- ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Gebühren
- Gebühr: 15,00 EUR
Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgeramt den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.
Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:
- Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Inwieweit künftig das Ausweisen an der Wohnungstür auch mit der Führerschein-Karte oder mit einer Karte einer Krankenkasse, die ein Lichtbild enthält, möglich sein wird, erfahren Sie bei der Antragstellung.
- Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf.
Bearbeitungsdauer
- 0 - 1 Stunden
Fristen
- Geltungsdauer 6 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen - Geltungsdauer 10 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Zuständigkeit
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Personalausweisbehörde)
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweise
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zu Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |