Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

Kurzbeschreibung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Beschreibung

Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

Kontaktdaten

Internet  Onlinedienst zur Adressänderung

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