Änderung der Fahrzeugdokumente wegen Adress- und / oder Namensänderung
Beschreibung
Änderung der Fahrzeugdokumente wegen Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark. Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.
Hinweise:
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
- Im Bürgerservicecenter
- werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen durchgeführt!
- ist die Namensänderung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
- ist eine Terminvereinbarung vor Ort am Infoschalter des Bürgerservicecenters erforderlich.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.