Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Details
Voraussetzungen
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin! (Öffnet in einem neuen Tab)
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP und ggf. Sicherheitsüberprüfung
zusätzliche Unterlagen bei Adressänderung:
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind
zusätzliche Unterlagen bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Mit der Bankbriefauskunft (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Bei Gewerbetreibenden zusätzlich
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
Bei juristischen Personen zusätzlich
- der Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten
Zuständigkeit
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.