Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Unterlagen:
erforderliche Unterlagen bei Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis mit neu eingetragener Anschrift oder
Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- Bei juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeummeldung oder eine schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers zur neuen Anschrift und Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich.
- ggf. eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind
Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
erforderliche Unterlagen bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt. Die Änderung ist dann nur bei der Zulassungsbehörde möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis
- ggf. schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
- gültige Hauptuntersuchung
bei juristischen Personen ist zusätzlich:
- der geänderte Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeummeldung,
- eine schriftliche Vertretungsvollmacht und
- die Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!