Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

Kurzbeschreibung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Beschreibung

Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

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