Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist der vollständige und aktuelle Nachweis der Flurstücke und Gebäude (= Liegenschaften) und wird im Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS®) abgebildet.
In ALKIS werden beschreibende Informationen der Liegenschaften, z.B. Eigentümer, Lagebezeichnung, Nutzungsart, Fläche, Bodenwertzahlen, aber auch die geometrischen Informationen der Liegenschaften erfasst, fortgeführt und ausgegeben.
Das Liegenschaftszahlenwerk umfasst alle der Katasterbehörde Potsdam vorliegenden Vermessungsunterlagen sowie historisches Kartenmaterial.
Hieraus kann z.B. eine mit Maßen beschriftete Flurkartenskizze (Flurkarte mit Maßen) angefertigt werden.
Berechtigte Personen und Behörden können Auszüge und Auskünfte aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters erhalten.
Für die Ausfertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, eine telefonische Auskunft wird nicht erteilt.
Standardauszüge aus dem Liegenschaftskataster in Papierform oder als PDF-Dokument:
Zu den Standardauszügen aus dem Liegenschaftskataster gehören der sogenannte:
- Grundstücksnachweis (= Beschreibende Informationen zum Flurstück),
- Flurstücks- und Eigentümernachweis (= Beschreibende Informationen zum Flurstück zzgl. Eigentümerangaben),
- Bestandsnachweis (= Beschreibende Informationen aller Flurstücke eines Grundbuchblattes zzgl. Eigentümerangaben)
- Eigentümeranschriften ohne Gewähr
-
Hinweis:
Für die Erteilung von Eigentümerauskünften muss der Antragsteller gemäß §10 (1) BbgVermG sein berechtigtes Interesse ausdrücklich darlegen.
Die plausible Darlegung des berechtigten Interesses soll erläutern, warum Einsicht in das Liegenschaftskataster gewährt werden soll. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und sind somit besonders schützenswert. Nach erfolgreicher Prüfung des berechtigten Interesses senden wir Ihnen die Eigentümerdaten zu.
sowie
- Amtliche Auszug aus der Liegenschaftskarte (Darstellung der Liegenschaften in einer maßstäblichen Karte). Für Bauvorhaben, Beleihungszwecke oder einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes.
- Kombinierte Auszüge aus der Liegenschafts- und Stadtkarte können nicht erstellt werden
Zusätzliches Online-Angebot:
Seit April 2025 ist das Digitale Auskunfts- und Katasterportal im Land Brandenburg DAKAPO (Öffnet in einem neuen Tab) eine Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten der Antragsstellung bei den Katasterbehörden des Land Brandenburgs. Hier erhalten Sie ebenfalls amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte oder auch Nachweise zu Ihrer Liegenschaft. Die Auszüge sind Gebührenpflichtig. Die Nutzung von DAKAPO bedingt, dass Sie über ein Nutzerkonto bei BundID verfügen und als natürliche Person in eigenem Namen handeln.
Details
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Ausfertigung von Geobasisinformationen
oder
formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- genaue Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder Straße und Hausnummer
- Angabe der Ausfertigungsform (Papier, PDF- per Mail)
- Angabe der beabsichtigten Nutzung bzw. Nachweis des berechtigten Interesses
- Rechnungsanschrift, ggf. Telefonnummer, Mail-Anschrift
Ihren Antrag auf Bereitstellung von Geobasisinformationen können Sie per Fax, E-Mail oder Post an die aufgeführten Adressen senden.
Gebühren
22,00 Euro zzgl. 19% USt. - für Auszug aus der Liegenschaftskarte (A4/A3)
44,00 Euro zzgl. 19% USt. - für Auszug aus der Liegenschaftskarte (>A3)
11,00 Euro zzgl. 19% USt. - für Flurstücks- und Eigentümernachweis
51,10 Euro je angefangene Arbeitshalbstunde - für Flurkarte mit Maßen
8,00 Euro zzgl. 19% USt. - für Auszug aus dem Zahlennachweis
Zahlungsmöglichkeiten vor Ort:
- per Rechnung, gegen Vorlage des Personalausweises
Bargeldzahlung ist nicht möglich.
Fristen
- 1 - 3 Tage
- sofort (bei Erwerb beim Geodatenservice)
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgVermG)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)