Zweitwohnungsteuer
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Fällig wird die Zweitwohnungsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.