Beschreibung
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Fällig wird die Zweitwohnungsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Details
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.
Erforderliche Unterlagen
Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der
Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag
Gebühren
Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Fristen
Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.
Zuständigkeit
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte wenden sich an den Bereich Steuern
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 105 Abs. 2a GG,
- § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
- kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam (Zweitwohnungssteuersatzung (Öffnet in einem neuen Tab))
Rechtsbehelf
Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.
Hinweise
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den
- Anzeigepflichten,
- Fristen
- Ausnahmen
- Befreiungstatbeständen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Baumgart | A - G | Sachbearbeiterin Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer / Zweitwohnungsteuer | 0331 289-1347 |
Frau Hahnebach | H - M | Sachbearbeiterin Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer / Zweitwohnungsteuer | 0331 289-1340 |
Frau Tattermusch-Kumm | N - Z | Sachbearbeiterin Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer / Zweitwohnungsteuer | 0331 289-1421 |