Wohnsitz abmelden 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann

  • durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.