beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • Personalausweis / Reisepass in Kopie
  • ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- /Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis- /Reisepasskopie im Original des Bevollmächtigten)

Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gebühren

16,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
  8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
13,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

Bearbeitungsdauer

  • Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.