Sterbeurkunde 

Kurzbeschreibung

Info wg. Corona:

  • Anträge auf Ausstellung von Sterbeurkunden können bis auf weiteres nur per Post, E-Mail oder Telefax gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
  • Die Urkunden werden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post versandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Eine persönliche Vorsprache im Standesamt zur Abholung der Urkunde(n) ist bis auf weiteres nicht möglich.

Beschreibung

Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

Das Standesamt stellt Sterbeurkunden aus und zwar für alle Sterbefälle, die sich ereigenet haben

  • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
  • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
  • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Sterbeurkunden aus den Sterberegistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.
Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.

Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.

Stadtarchiv Potsdam
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam

Kontaktdaten