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Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung)

Anträge auf Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland können nur schriftlich gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular, fügen Sie die zu beglaubigende(n) Original-Urkunden(n) bei und übersenden Sie die Unterlagen per Post.

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