Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung)

Kurzbeschreibung

Anträge auf Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland können nur schriftlich gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular, fügen Sie die zu beglaubigende(n) Original-Urkunden(n) bei und übersenden Sie die Unterlagen per Post.

Beschreibung

Was verstehe ich unter einer Apostille/Legalisation?

Grundsätzlich können deutsche öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, beglaubigt werden. Die Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Apostille oder einem Beglaubigungsvermerk zur Legalisation:

  • Für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBI.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich.

  • Urkunden, die für andere (nicht dem Haager Übereinkommen beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten einen Beglaubigungsvermerk zur Legalisation, der anschließend der jeweiligen Botschaft vorzulegen ist.

  • Einige Länder verlangen über den Beglaubigungsvermerk zur Legalisation (Vorbeglaubigung) hinaus eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel und die anschließende Vorlage bei der jeweiligen Botschaft. Nähere Informationen einschließlich der Benennung der entsprechenden Länder finden Sie unter:

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Unser Auslandsbeglaubigungsverfahren findet ausschließlich auf postalischem Wege statt. Daher bitten wir Sie, auf eine unangemeldete, persönliche Vorsprache zu verzichten. Für die Apostille oder den Beglaubigungsvermerk zur Legalisierung stellen Sie bitte einen Antrag schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars.

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit ab Antragseingang von ca. 3 Wochen ein. Beachten Sie bitte, dass maßgeblich für die Verkürzung oder auch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Zeitpunkt des Zahlungseingangs Ihrer Vorausleistung auf die entstehenden Gebühren ist.

Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.

Antrag

Hier finden Sie den Antrag zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland (auch unter dem Reiter „Downloads/Links“)

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Telefonsprechzeiten

Montag: 11:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr

Terminvorsprachen nur nach Vereinbarung an den Tagen:

Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl an Anträgen außerhalb dieser Telefonsprechzeiten nicht besteht.

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Beglaubigung Postweg

Bitte senden Sie die zu beglaubigende Urkunde unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und des Landes, für das Sie die Auslandsbeglaubigung benötigen, an folgende Anschrift:

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als allgemeine untere Landesbehörde Auslandsbeglaubigungen
Bereich Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1745
Telefax +49 331 289-1735