Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Auslandsbeglaubigung)
Kurzbeschreibung
Anträge auf Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland können nur schriftlich gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular, fügen Sie die zu beglaubigende(n) Original-Urkunden(n) bei und übersenden Sie die Unterlagen per Post.
Beschreibung
Was verstehe ich unter einer Apostille/Beglaubigung?
Grundsätzlich können deutsche öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, beglaubigt werden. Die Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Apostille oder Beglaubigung:
- Für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBI.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich.
- Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung.
Die Vertretungen der nachfolgend genannten Staaten verlangen für die Legalisation deutscher Urkunden - unabhängig von der oben beschriebenen Vorbeglaubigung - zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung: Afghanistan, Bangladesch, China, Irak, Iran (außer für Hochschulzeugnisse), Jordanien, Kambodscha, Katar, Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise), Mali, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwan (Taipeh-Handelsbüro, nur für Urkunden aus dem Justizbereich), Togo, Vereinigte Arabische Emirate.
Diese erfolgt durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheit, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel. In diesen Fällen werden die Gebühren vom Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten erhoben, die Vorbeglaubigung seitens der Bezirksregierung erfolgt gebührenfrei.
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Unser Auslandsbeglaubigungsverfahren findet auf postalischem Wege statt. Daher bitten wir Sie auf eine unangemeldete, persönliche Vorsprache zu verzichten. Für die Apostille oder Beglaubigung des Legalisationsverfahrens (Verwendung im Ausland) stellen Sie bitte einen Antrag schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars.
Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit (inkl. Versand und Überweisung) von ca. 1-2 Wochen ein. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Antrag
Hier finden Sie den Antrag zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland (auch unter dem Reiter „Downloads/Links“)
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Telefonsprechzeiten
Montag: 11:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr
Terminvorsprachen
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl an Anträgen außerhalb dieser Telefonsprechzeiten nicht besteht.
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Beglaubigung Postweg
Bitte senden Sie die zu beglaubigende Urkunde unter Angabe Ihrer Anschrift und des Landes für das Sie die Apostille/Beglaubigung benötigen, an folgende Adresse:
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Bereich Bürgerservice
Auslandsbeglaubigungen
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Achtung: Das Bürgerservicecenter zieht gegen Endes des Jahres in die Yorckstraße um! Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise in diesem Zeitraum, sofern ein persönlicher Termin wahrgenommen wird.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1745 |
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Telefax | +49 331 289-1735 |
E-Mail-Adresse | auslandsbeglaubigungrathaus.potsdamde |
Raum | 1.013, Stadthaus |