Denkmalförderung 

Beschreibung

Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in. Das Organigramm mit den Zuständigkeiten finden Sie unter Downloads / Links. 

Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. 

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für den Förderzeitrum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Für die beantragte Zuwendung muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Informationen zum denkmalrechtlichen Antragsverfahren finden Sie unter der Dienstleistung "denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau - und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht".

Bitte geben Sie im Antrag auch die Lage des Objektes an (Straße/Hausnummer).

Die Zuwendung wird in der Regel zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Die Auszahlung erfolgt stets erst nach Abnahme der Maßnahme durch den/die Gebietsdenkmalpfleger/in, sowie nach der Überprüfung des eingereichten Verwendungsnachweises. Bitte geben Sie immer die korrekte Bankverbindung an, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Hinweise

Bei Einreichung des Antrags ist ein Kostenangebot ausreichend, aber zwei weitere Angebotsabfragen sind notwendig.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. In begründeten Ausnahmefällen, ist ein formloser, schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Die Rücknahme eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung sollte formlos schriftlich erfolgen.

Kontaktdaten