Zuteilung eines dauerhaften roten Kennzeichens nach § 41 oder § 43 FZV 

Beschreibung

Zuteilung eines Dauerrotenkennzeichens nach § 41 Fahrzeugzulassungsverordnung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.

Nach § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) benötigen Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltungen, keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin

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