alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Originaloder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Unterlagen:
schriftlicher formloser Antrag - mit Benennung der Betriebsstätte und des Verantwortlichen sowie - mit Begründung, wozu die roten Kennzeichen benötigt werden
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Verwendungszweck: "Beantragung rote Kennzeichen"
eVB-Nummer
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Personalausweiskopie des Geschäftsführers
SEPA-Mandat für das Hauptzollamt
Gebühren
144,90 Euro - Mindestgebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.