Teilhabechancengesetz 

Beschreibung

„Neustart – Chancen der Stadt“: Umsetzung des Teilhabechancengesetzes

Das Teilhabechancengesetz (§§ 16e, 16i SGB II)

Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind derzeit knapp 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Mit dem Teilhabechancengesetz werden durch zwei Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Die beiden Förderungen unterstützen Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.

Von der Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" können Menschen profitieren, die über 25 Jahre alt sind, mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Die Beschäftigung dieser Personengruppe kann bis zu fünf Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert werden (§ 16i SGB II). Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber können in diesem Fall bis zu zwei Jahren einen Lohnkostenzuschuss erhalten (§ 16e SGB II). Die Stellenbesetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, das über die Zuweisung entscheidet.

Zusätzlich zu der geförderten Beschäftigung sieht das Gesetz ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten vor. Je länger die Suche nach Arbeit erfolglos blieb, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher sind individuelle Unterstützungsleistungen wichtig für einen erfolgreichen Neustart.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam: „Neustart – Chancen der Stadt“

Die Stadtverwaltung Potsdam stellt im Rahmen des Teilhabechancengesetzes 60 Arbeitsplätze mit unterstützenden Tätigkeiten zur Verfügung. Die Stellen werden in verschiedensten Einsatzbereichen der Verwaltung geschaffen – beispielsweise im Naturkundemuseum, in der Landesbibliothek, bei den Gesundheitlichen Diensten, in der Poststelle und auf den Friedhöfen. Die Beschäftigten sind für zwei bis fünf Jahre bei der Stadtverwaltung angestellt. Ihre Arbeitszeit von 30 Wochenstunden wird gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vergütet.

Der Bereich Arbeit und Beschätigung der Stadtverwaltung realisiert die Umsetzung des Gesetzes und die Koordinierung der 60 Stellen. Dies umfasst unter anderem die Akquise der Einsatzbereiche, die Besetzung der Stellen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, die Abrechnung der finanziellen Mittel sowie die Begleitung der geförderten Beschäftigten mit Blick auf ihre berufliche Zukunft.  

Ziel

Grundgedanke des Teilhabechancengesetzes ist es, langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger, deren Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gering sind, wieder für diesen zu qualifizieren und ihre aktive Teilhabe am erwerbsbezogenen und gesellschaftlichen Leben zu steigern.

Für die Stadtverwaltung bedeutet das Teilhabechancengesetz Entlastung des Personals durch die Unterstützung der neuen Mitarbeitenden sowie die Möglichkeit, Aufgaben in die Tat umzusetzen, die ansonsten nicht bzw. nicht in der Intensität und dem Umfang erledigt werden könnten.