Verpflichtungserklärung

Kurzbeschreibung

Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Verpflichtungserklärung ist ab sofort auch auf dem Postweg möglich. Hierbei wird die Verpflichtungserklärung von den Mitarbeitenden bearbeitet und muss nur noch von Ihnen persönlich abgeholt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns zunächst unter folgender Email: BuergerserviceRathaus.Potsdamde mit dem STICHWORT: VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, um den weiteren Ablauf zu besprechen. Nähere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie dann per E-Mail.

Beschreibung

Ein in der Landeshauptstadt Potsdam mit alleiniger oder Hauptwohnung meldebehördlich registrierter Bürger oder Einwohner möchte eine ausländische Person aus dessen Heimatstaat (Drittland) in die Bundesrepublik Deutschland einladen.

Die Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Dauer des entsprechenden Aufenthaltes, auch bei möglichen illegalen Aufenthalten und endet erst mit Ausreise des Ausländers oder einem Wechsel des ursprünglichen Aufenthaltszwecks.

Die antragstellende Person muss im Rahmen einer formgebundenen Verpflichtungserklärung die Kosten des Aufenthaltes der ausländischen Person übernehmen und durch Vorlage entsprechender Belege über eigenes Vermögen die Kostenübernahme nachweisen.

Zu diesen Kosten gehören:

  • Unterbringungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Krankenkosten
  • ggf. Abschiebekosten

Die formgebundene Erklärung muss im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam im Beisein eines Mitarbeiters ausgefüllt werden.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist NICHT in Vollmacht möglich.

Kontaktdaten