Beschreibung
Ein in der Landeshauptstadt Potsdam mit alleiniger oder Hauptwohnung meldebehördlich registrierter Bürger oder Einwohner möchte eine ausländische Person aus dessen Heimatstaat (Drittland) in die Bundesrepublik Deutschland einladen.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Dauer des entsprechenden Aufenthaltes, auch bei möglichen illegalen Aufenthalten und endet erst mit Ausreise des Ausländers oder einem Wechsel des ursprünglichen Aufenthaltszwecks.
Die antragstellende Person muss im Rahmen einer formgebundenen Verpflichtungserklärung die Kosten des Aufenthaltes der ausländischen Person übernehmen und durch Vorlage entsprechender Belege über eigenes Vermögen die Kostenübernahme nachweisen.
Zu diesen Kosten gehören:
- Unterbringungskosten
- Verpflegungskosten
- Krankenkosten
- ggf. Abschiebekosten
Die formgebundene Erklärung muss im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam im Beisein eines Mitarbeiters ausgefüllt werden.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist NICHT in Vollmacht möglich.
Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Verpflichtungserklärung ist auch auf dem Postweg möglich. Hierbei wird die Verpflichtungserklärung von den Mitarbeitenden bearbeitet und muss nur noch von Ihnen persönlich abgeholt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns zunächst unter folgender Email: buergerservicerathaus.potsdamde mit dem STICHWORT: VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, um den weiteren Ablauf zu besprechen. Nähere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie dann per E-Mail.
Details
Erforderliche Unterlagen
Wichtig:
- Die formgebundene Erklärung muss im Bürgerservicecenter im Beisein eines Mitarbeiters ausgefüllt bzw. abgeholt werden.
- Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist NICHT in Vollmacht möglich.
- Bitte beachten Sie, dass im Bürgerservicecenter nur Verpflichtungserklärungen von Arbeitnehmern für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen entgegengenommen werden. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt (miarathaus.potsdamde) der Landeshauptstadt Potsdam.
Unterlagen:
Visum für touristischen Aufenthalt:
- Personalausweis oder Reisepass (Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit)
- eAT und Reisepass (Personen ohne Deutsche Staatsangehörigkeit)
- letzten drei Einkommensbescheinigungen (Vorab als Kopie, Originale sind bei Abholung vorzulegen)
- gültiges Reisedokument / Personalausweis
- Einverständniserklärung zur Datenübermittlung (siehe Downloads/ Links)
- Informationen zum Gastgeber (siehe Downloads/ Links)
- Angaben zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Downloads/ Links)
Visa aller Art:
- gültiges Reisedokument / Personalausweis
- Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug bei Wohneigentum
- die letzten drei Einkommensnachweise (Original und Kopie)
z. B. Gehaltsnachweise, Rentenbescheide
Sofern keine Einkommensbescheinigungen, wie Gehaltsnachweise, Rentenbescheide o.ä. vorhanden sind, können Sie Ihre Bonität mit folgenden Nachweisen darlegen:
- Einzahlung auf ein Verwahrkonto der Landeshauptstadt Potsdam
oder bei Selbständigen
- ein aktueller Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr (hilfsweise können zur Glaubhaftmachung der Einnahmen auch der testierte Prüfbericht für Selbständige oder eine testierte Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Geschäftsjahres beigebracht werden)
Gebühren
- 29,00 Euro
Zahlungsarten
- bar
- Kreditkarte
Rechtsgrundlage(n)
§§ 66, 67 und 68 Aufenthaltsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)(AufenthG)
§ 47 Abs. 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (AufenthV)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Formulare
Merkblätter
- Verpflichtungserklärung in deutsch - Merkblatt (bundeseinheitlich)PDF-Datei61,20 kB
- Verpflichtungserklärung in englisch - Merkblatt (bundeseinheitlich)PDF-Datei37,56 kB
- Verpflichtungserklärung in französisch - Merkblatt (bundeseinheitlich)PDF-Datei43,13 kB
- Prüfungsbericht Steuerberater - AusländerbehördePDF-Datei209,98 kB