Niederlassungserlaubnis gemäß § 35 AufenthG (für Kinder ab 16 Jahre)

Beschreibung

Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis bzw. einen Daueraufenthalt-EG beantragen.

Ein Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis bzw. einen Daueraufenthalt-EG muss persönlich in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam nach vorheriger Terminvergabe gestellt werden.

Diese beiden Aufenthaltstitel stellen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland dar. Die jeweiligen Voraufenthaltszeiten sind im Aufenthaltsgesetz geregelt.

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