§18b Abs. 1 AufenthG - Qualifizierte Beschäftigung mit Hochschulabschluss 

Kurzbeschreibung

Please note:

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Beschreibung

Ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, erhalten Sie über die Datenbank Anabin: https://anabin.kmk.org/anabin.html . Die Gleichwertigkeit ist gegeben, sofern Ihre Hochschule dort mit „H+“ und ihr Abschluss als „gleichwertig“ bewertet wurden. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich ein Zeugnisbewertungsverfahren (Hochschulabschluss) vor der Deutschen Kultusministerkonferenz durchlaufen:
(https://www.kmk.org/zab/-zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html ). Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.

Grundvoraussetzungen:

  • (in Deutschland anerkannter) Hochschulabschluss
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
  • Ausreichender Wohnraum

Hinweis der Ausländerbehörde Potsdam

Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.