Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis gem. §18d AufenthG berechtigt nur zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre.
Promovierende können eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Forschung nur dann erhalten, wenn die Forschung in erster Linie einem Forschungsprojekt dient, z.B. wenn die Dissertation im Rahmen eines Arbeitsvertrages erstellt wird.
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag und/oder Forschungs-/ Aufnahmevereinbarung
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab) oder Verlängerung (Öffnet in einem neuen Tab) einer Aufenthaltserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung (Öffnet in einem neuen Tab) der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Aktueller Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung mit anerkannter Forschungseinrichtung
- Letzte 6 Gehaltsnachweise oder Stipendienbescheinigung
- Nachweis über den Hochschulabschluss, ggf. mit Übersetzung
Gebühren
- Ersterteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Zahlungsarten
- EC-Karte oder Bar
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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328 Bereich Migrationsamt | 0331 289-1113 |