§18c AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Kurzbeschreibung

  • Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft
  • Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht, das unbeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Berechtigter Personenkreis (beispielhaft, Aufzählung nicht abschließend):
    • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen,
    • Lehrkräfte in herausgehobener Funktion oder
    • wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion.
  • Erteilung in besonders gelagerten Einzelfällen
  • Kein vorheriger Mindestaufenthalt in Deutschland erforderlich.
  • Voraussetzungen:
    • Mindestens zweijährige Berufserfahrung,
    • Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten,
    • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Bundesländer können bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
  • Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
  • Im Land Brandenburg ist keine Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle erforderlich.
  • zuständige Ausländerbehörde im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt.

Beschreibung

Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen und in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft berufstätig sind oder sein wollen, können Sie in besonders gelagerten Einzelfällen - auch unmittelbar nach Ihrer Einreise - eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Als hoch qualifiziert gelten Sie zum Beispiel, wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen tätig sind oder als Lehrperson in herausgehobener Funktion mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen sammeln konnten.

Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Bitte beachten Sie den Ausnahmecharakter der sofortigen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Hochqualifizierung als solche reicht alleine nicht aus, um einen besonders gelagerten Einzelfall anzunehmen. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung aller Tatsachen an.