§28 Abs. 2 AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt den dreijährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG und das Fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Zudem müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss). Außerdem müssen Sie Ihren Lebensunterhalt nachhaltig sichern. Sie müssen einen Arbeitsvertrag vorlegen, der unbefristet-, oder mindestens noch ein Jahr gültig ist und nicht mehr in der Probezeit sein.

Grundvoraussetzungen:

  • Seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG
  • Fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet
  • Kein Ausweisungsinteresse
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  • Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
  • Ausreichender Wohnraum

Hinweis des Migrationsamts Potsdam

Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.