Vorankündigung eines Bauvorhabens

Kurzbeschreibung

  • Anzeigenpflicht des Baubeginns bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben
  • spätestens 1 Woche vor Baubeginn

Beschreibung

Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.