4411 Arbeitsgruppe Nord-West / Sanierungsgebiet Mitte 

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe bearbeiten Bauanträge und beraten bei Bedarf Bauherren, Entwurfsverfasser und weitere am Bau Beteiligte über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens für nachfolgende Gebiete der Stadt Potsdam: 

  • Zentrum
  • Sanierungsgebiet Potsdam
  • Bornim
  • Bornstedt
  • Bornstedter Feld
  • Nauener Vorstadt
  • Jägervorstadt
  • Berliner Vorstadt
  • Brandenburger Vorstadt
  • Potsdam-West
  • Ortsteile Uetz-Paaren, Paaren, Kartzow, Satzkorn, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke, Schlänitzsee, Nedlitz, Grube / Nattwerder, Golm und Eiche.

Für größere Bauvorhaben werden bei Erfordernis Anlaufberatungen durchgeführt.

Des weiteren beraten und prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vollständigkeit von eingereichten Bauvorlagen für die verschiedenen Anträge, fordern erforderliche fehlende Unterlagen an und lösen die Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren mit anderen Fachbehörden aus.

Im Genehmigungsverfahren werden aufgrund der Konzentrationswirkung andere behördliche Entscheidungen mit eingeschlossen. Diese ergeben sich aus den Entscheidungen der anderen Fachbehörden. Diese können z. B. sein:

  • planungsrechtliche Beurteilung
  • Fällgenehmigungen (zu einem Bauantrag gehörig) 
  • wasserrechtliche Genehmigung (zu einem Bauantrag gehörig)
  • entwicklungsrechtliche Genehmigung (zu einem Bauantrag gehörig) 
  • sanierungsrechtliche Genehmigung (zu einem Bauantrag gehörig) 
  • denkmalrechtliche Erlaubnis (zu einem Bauantrag gehörig) 
  • Grundstückszufahrten/Gehwegüberfahrten (zu einem Bauantrag gehörig) 
  • Stellplatzablöseverträge (zu einem Bauantrag gehörig)

Nach Eingang der erforderlichen Stellungnahmen erfolgt innerhalb von 4 Wochen die Erteilung des Bescheides. Der Baubeginn darf erst nach Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen (Prüfbericht Statik, Wärmeschutzprüfung, Baufreigabeschein u. a.) erfolgen. Mit der Inbenutzungnahme der baulichen Anlage sind die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen. Gegebenenfalls kann die Überprüfung der Bauausführung erforderlich sein.

Neben dem Baugenehmigungsverfahren werden nachfolgende Anträge bearbeitet: 

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Baugenehmigungen / Teilbaugenehmigungen
  • Bauanzeigen / vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 
  • Anträge auf Zulassung von Abweichungen   
  • Errichtung einer Werbeanlage, eines Werbeschildes
  • Antrag auf sonderbehördliche Erlaubnis für die Errichtung einer genehmigungsfreien Werbeanlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 BbgBO)
  • Beseitigung von baulichen Anlagen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz 
  • Erforderliche Baulasten entsprechend § 84 BbgBO
  • Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis
  • Abnahme von fliegenden Bauten
  • Auskünfte zu bauordnungsrechtlichen Belangen
  • Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (alte BbgBO)
   

Leitung

Öffnungszeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) vereinbart werden.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2634
Telefax +49 331 289-842613

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14467 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

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