Fahrtkostenerstattung beim Besuch allgemeinbildender Schulen 

Beschreibung

Generell sind die Fahrtkosten in Höhe des Tarifbereiches Potsdam AB selbst zu tragen.

Die Erstattung der über den Eigenanteil hinausgehenden notwendigen Fahrtkosten erfolgt bis zu einer Höhe von 60,00 Euro monatlich.

Bei Bezug von Sozialleistungen (ALG II, Kinderzuschlag, BaföG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asyl, Hilfe zum Lebensunterhalt) kann der Tarifbereich Potsdam AB erlassen werden.

Voraussetzung zur Erstattung der Fahrtkosten ist der Besuch einer Schule in der Landeshauptstadt Potsdam und das Überschreiten der Entfernungsgrenzen für die Schülerfahrtkostenerstattung (Es gilt der Fußweg in der einfachen Entfernung von der Haustür der Hauptwohnung bis zum Eingang der Schule).

Entfernungsgrenzen:

  • Primarstufe: über 2,0 km
  • Sekundarstufe I: über 4,5 km
  • Sekundarstufe II: über 6,0 km

Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler, deren Hauptwohnsitz sich in Potsdam befindet.

Sozialleistungsempfänger müssen immer erst einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über die Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen.

Sofern kein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme bzw. Berücksichtigung der Fahrtkosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht, und die Voraussetzungen der Neufassung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 01. August 2016 vorliegen, wird der Antrag von der Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen an den Fachbereich Bildung und Sport weitergeleitet.

Nach Prüfung des Fachbereiches Bildung und Sport kann der Tarifbereich Potsdam AB anteilig erlassen werden.

Der Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten reduziert sich ab dem 3. schulpflichtigen Kind (Vollzeitschulpflicht) auf 15,00 Euro pro Monat. Die Vollzeitschulpflicht umfasst den Besuch eines Bildungsgangs der Grundschule (1. bis 6. Klasse) und eines Bildungsgangs der Sekundarstufe I (7. bis 10. Klasse). Als 1. Kind gilt das älteste schulpflichtige Kind.

Beim Besuch einer Schule außerhalb der Landeshauptstadt Potsdam muss es sich um eine Schule besonderer Prägung (z. B. Sportschule) handeln. Hier ist ohne Bezug von Sozialleistungen der Eigenanteil in Höhe des Tarifbereiches Potsdam AB selbst zu tragen (Erstattungsbetrag höchstens 60,00 Euro monatlich).

Abrechnungstermine für die Fahrtkosten sind der 01. April (1. Schulhalbjahr: August – Januar) bzw. 01. Oktober (2. Schulhalbjahr: Februar – Juli) des jeweiligen Jahres.

Sprechzeiten:

Mo Nach Vereinbarung
Di

Nach Vereinbarung

Mi Nach Vereinbarung
Do

Nach Vereinbarung

Fr

Nach Vereinbarung