Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen)
Erforderliche Unterlagen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Rechtsgrundlagen
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
§ 56 BbgWG
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
§ 56 BbgWG
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.