Errichtung von Anlagen zur Niederschlagsversickerung 

Beschreibung

  • Mit Abgabe des Bauantrages für Gebäude, bei einer Änderung der Versickerungsart oder beim Wechsel von der Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zur Versickerung in den Boden ist ein Entwässerungskonzept für das Niederschlagswasser einzureichen.
  • Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch das Einleiten (Versickern) von Niederschlagswasser, das auf unterschiedlich befestigten Flächen anfällt und damit in unterschiedlichem Ausmaß mit Fremdstoffen belastet ist.
  • Niederschlagswasser ist zu versickern, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist und sonstige Belange nicht entgegenstehen. Umweltverträgliche Regenwasserbewirtschaftung bedeutet, dass Niederschlagswasser möglichst nahe am Anfallort versickern kann. Dies dient dem Erhalt der Grundwasservorräte und dem Hochwasserschutz. Ist eine Versickerung nicht möglich, sollte das Wasser in ein aufnahmefähiges oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

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