Errichtung von geothermischen Anlagen (Erdwärmenutzung)
Beschreibung
- Da bei der Errichtung der Erdwärmesonden in der Regel grundwasserstauende Schichten durchbohrt werden, sind durch die Untere Wasserbehörde im Rahmen der Anzeige Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Schutzgut Grundwasser zu prüfen.
- Die Errichtung von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren für Wärmepumpenanlagen ist einen Monat vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde mit dem Anzeigeformular anzuzeigen.
- Die Errichtung von Wärmepumpenanlagen, die dem Oberflächenwasser (Seen, Flüsse) Wärme entziehen, ist auch anzeigepflichtig.
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen des Bauantrages mit einzureichen.