Errichtung von geothermischen Anlagen (Erdwärmenutzung)

Beschreibung

  • Da bei der Errichtung der Erdwärmesonden in der Regel grundwasserstauende Schichten durchbohrt werden, sind durch die Untere Wasserbehörde im Rahmen der Anzeige Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Schutzgut Grundwasser zu prüfen.
  • Die Errichtung von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren für Wärmepumpenanlagen ist einen Monat vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde mit dem Anzeigeformular anzuzeigen.
  • Die Errichtung von Wärmepumpenanlagen, die dem Oberflächenwasser (Seen, Flüsse) Wärme entziehen, ist auch anzeigepflichtig.
  • Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen des Bauantrages mit einzureichen.

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