Bescheinigung des Daueraufenthalts 

Beschreibung

Nach 5 Jahren ständig rechtmäßigen Aufenthalt kann sich der Unionsbürger auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts ausstellen lassen.

Dazu ist die persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam nach vorheriger Terminvergabe notwendig.