328 Bereich Ausländerbehörde 

Kurzbeschreibung

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz bis 04.03.2025 verlängert

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gelten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die ab dem 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 04.03.2025 fort. Das Recht zu arbeiten besteht ebenfalls bis zum 04.03.2025. Für die Verlängerung ist keine Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich.

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Beschreibung

Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Dies reicht von der Einreise über sämtliche Belange des Aufenthalts wie u.a. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Gestattung der Erwerbstätigkeit, Erlaubnis zum Studium etc. bis hin zur Ausreise.

Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit für ausländische Staatsangehörige umgesetzt. Die Regelungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in unterschiedlicher Abstufung aufenthaltsrechtliche Beschränkungen vorsehen, die abhängig sind vom Herkunftsland des Betroffenen, von Aufenthaltsdauer und -grund im Bundesgebiet und Aufenthaltsstatus.

Terminvergabe in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam

Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurde die softwareunterstützte Terminvergabe eingeführt.

Bitte sehen Sie von spontanen Vorsprachen ab und vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen individuellen Termin.  

Gern können Sie auch einen Termin per E-Mail vereinbaren. Bitte übermitteln Sie uns mit Ihrer Terminanfrage folgende Angaben in deutscher Sprache:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
  • den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).

Als allgemeine Sprechzeiten bleiben derzeit der Dienstag und Donnerstag erhalten. Ab sofort werden Ihre Anliegen an einem Freitag nur noch nach vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

   

Öffnungszeiten

Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 18:00 Uhr
Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Do 09:00 - 16:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr

 

telefonische Sprechzeiten:

Für telefonische Anfragen steht zwischen 09:00 – 14:00 Uhr die Service-Hotline unter +49 331 289-1113 zur Verfügung.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1113
Telefax +49 331 289-1764
Internet  Onlineantrag zum Aufenthaltstitel

Besucheradresse

Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
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