§30 AufenthG – Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Staatsangehörigen 

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen zu ihren in Potsdam lebenden Angehörigen ziehen, die keine EU-Staatsangehörigen sind.

Vor der Ersteinreise und Erstaufenthalt zum Zweck des Familiennachzugs oder der Eheschließung müssen die Familienangehörigen ein Visum bei der deutschen Botschaft im Heimatstaat beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind zudem die zuständigen Ansprechpartner zu Fragen der Erstbeantragung des Familiennachzugs. Bitte beachten Sie, dass Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzugs ohne entsprechendes Visum oder Falschangaben im Visumsverfahren über den Aufenthaltszweck der späteren Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen, §§ 6 Abs. 3, 5 Abs. 2 AufenthG.

Grundvoraussetzungen:

  • Ehepartnerin/Ehepartner ist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobilen-ICT-Karte
  • Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
  • Ausreichender Wohnraum
  • Deutsche Sprachkenntnisse A1
  • Beide Eheleute haben das 18. Lebensjahr vollendet

Hinweis der Ausländerbehörde Potsdam

Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.