4414 Arbeitsgruppe Interner Service 

Beschreibung

Bautechnische Nachweise

Die bautechnischen Nachweise können umfassen:

  • Nachweis der Standsicherheit (Statische Berechnung)
  • Nachweis der Einhaltung des Brandschutzes der tragenden und raumabschließenden Bauteile
  • Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparverordnung (für beheizbare Bauteile)
  • Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes (bei Vorhandensein mehrerer Nutzungseinheiten).

Die Prüfung des Nachweises der Standsicherheit und des Brandschutznachweises Ihres Bauvorhabens kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Potsdam oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur erfolgen. Als im Land Brandenburg anerkannt gelten alle ansässigen Prüfingenieure, deren Zulassungsstelle im Land Brandenburg oder im Land Berlin liegt.

Die Prüfung der Nachweise zum Wärmeschutz und des Schallschutzes darf nur durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen erfolgen.

Wenn die Prüfung durch einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur erfolgen soll, liegt dessen Beauftragung in Ihrer Hand. Der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall nur der Prüfbericht rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.

Wenn Sie wünschen, dass die Bauaufsichtsbehörde die Prüfung vornimmt, reichen Sie die bautechnischen Nachweise in 2-facher Ausfertigung gemeinsam mit den Bauantragsunterlagen ein oder rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn.

Einer Prüfung der statischen Berechnung bedarf es in der Regel nicht, wenn Nachweise vorgelegt werden, die von einer nach dem Recht eines Landes der Bundesrepublik Deutschland für eine Typenprüfung zuständigen Behörde allgemein geprüft sind (gültiger Typenprüfbericht).

Weitergehende Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erhalten Sie unter Downloads / Links.

   

Öffnungszeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 

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