3833 Arbeitsgruppe Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
Beschreibung
Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) für Personen:
- ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder
- bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab Vollendung des
Lebensjahres
Voraussetzungen
- dass der in der Sozialhilfe anerkannte notwendige Bedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln insbesondere aus Einkommen und Vermögen abgesichert werden kann
- dass keine den Bedarf abdeckenden Leistungen zum Lebensunterhalt von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen zur Verfügung stehen
Öffnungszeiten
Di | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Do | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-2108 |
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E-Mail-Adresse | GrundsicherungRathaus.Potsdamde |
Besucheradresse
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
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Postanschrift
Landeshauptstadt PotsdamFriedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
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Verwaltungsstruktur
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Landeshauptstadt Potsdam
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3 Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
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38 Fachbereich Soziales und Inklusion
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383 Bereich Soziale Leistungen und Integration
- 3833 Arbeitsgruppe Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
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38 Fachbereich Soziales und Inklusion
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3 Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit