Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Bürgergelds (SGB II) und der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII).
Die Grundsicherung wird im Rahmen der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Xll nur auf Antrag zunächst für 12 Monate geleistet. Bei fortgesetzter Bedarfslage sind die wirtschaftlichen Verhältnisse erneut nachzuweisen.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
In der Regel haben folgende Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
1. Anspruchsberechtigt wegen Alters sind Personen,
- die vor dem 01.01.1947 geboren sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- Personen die nach dem 31.12.1946 geboren sind mit Erreichen der jeweiligen Altersgrenze (Jahrgänge 1947 bis 1964 gestaffelt bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres).
2. Anspruchsberechtigt wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind Personen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
- bei denen eine Stellungnahme eines Fachausschusses einer Behindertenwerkstatt vorliegt und danach die volle Erwerbsminderung kraft Gesetzes nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches gegeben ist.
Leistungsumfang
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beinhaltet insbesondere Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse.
Die Leistungen setzen sich aus
- Regelbedarf,
- Unterkunfts- und Heizkosten,
- ggf. Mehrbedarfszuschlägen und
- Krankenversicherungsbeiträgen
zusammen.
Einmalige Leistungen kommen nur in Ausnahmefällen (z.B. bei der Erstausstattung einer Wohnung etc.) in Betracht. Alle weiteren Bedarfe sind aus dem Regelbedarf zu finanzieren.
Ein Anspruch besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um seinen notwendigen Bedarf zu decken. Bei der Bedarfsberechnung wird das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten und seines nicht getrenntlebenden Ehegatten oder seines Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigt.
Die Hilfe wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Bedarf und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen geleistet.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
- Meldebescheinigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz etc.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben)
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 6 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Die spezialrechtlichen Regelungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden sich im 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 41 bis § 46 SGB XII).
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
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Frau Goldschmidt | K | stellv. AGL / Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: K | 0331 289-2197 | |
Frau Bruckhoff | D, I, S (ohne Sch und St), U | Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: D, I, S (ohne Sch und St), U | 0331 289-2202 | |
Herr Heckel | H, J, M | Sachbearbeiter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: H, J, M | 0331 289-2237 | |
Frau Niggl | A, L, R | Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: A, L, R | 0331 289-2148 | |
Frau Rücker | B, O | Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: B, O | 0331 289-2147 | |
Frau Schwandt | N, St | Sachbearbeiterin Soziale Leistungen; Zuständigkeit N, St für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 0331 289-2124 | |
Frau Stelter | P, Sch | Sachbearbeiterin Soziale Leistungen; Zuständigkeit P, Sch für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 0331 289-2203 | |
Herr Teske | W | Sachbearbeiter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: W | 0331 289-2165 | |
Herr Unseld | C, E, F, G, Q, T, V, X-Z | Sachbearbeiter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: C, E, F, G, Q, T, V, X-Z | 0331 289-2093 |