Grundsicherung
Beschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) für Personen:
- ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder
- bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab Vollendung des
18. Lebensjahres
Voraussetzung:
- dass der in der Sozialhilfe anerkannte notwendige Bedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln insbesondere aus Einkommen und Vermögen abgesichert werden kann
- dass keine den Bedarf abdeckenden Leistungen zum Lebensunterhalt von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen zur Verfügung stehen
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zur Person:
- Personalausweis und Meldebescheinigung
- ggf. Schulbescheinigung
- von ausländischen Staatsangehörigen Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis (Reisepass, Fremdenpass)
Unterlagen zur Wohnung:
- Mietvertrag (bei Untermietung Bestätigung des Eigentümers über die Untermietberechtigung)
- Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
- Wohngeldantrag (von Ihnen auszufüllen, immer erforderlich, auch wenn bereits Wohngeld gezahlt wird)
- Wohngeldbescheid
- Bescheid über die Zahlung von Härteausgleich (Nachweis darüber, ob Sie oder der Vermieter die Zahlung erhalten)
- Bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften
- Soweit eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht vorliegt, eine Bestätigung des Wohnungsbesitzers darüber, dass Sie bei ihm wohnen und er (ggf. auch Haushaltsangehörige) Sie nicht unterstützt
Unterlagen zu allen Einkünften in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen:
- Verdienstbescheinigung über die Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen (mindestens für 6 Monate)
- Soweit Personen im Haushalt eine Lehre absolvieren, den Bescheid über die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt bzw. Nachweise der Antragstellung
- Rentenbescheide - soweit zutreffend Nachweise über die die berücksichtigte Kindererziehungszeiten - bzw. Nachweise über die Antragstellung
- Bei Bezug von Krankengeld, Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe
- Nachweis über Einkommen aus Unterhaltszahlungen (auch Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt)
- Nachweis über die Zahlung von Kindergeld durch das Arbeitsamt oder Nachweis der Antragstellung
- Nachweis über Einkommen aus Untervermietung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
Sonstige Unterlagen:
- Von Geschiedenen Scheidungs- und Unterhaltsurteil
- Von getrennt lebenden Eheleuten und nichtehelichen Kindern Unterhaltsurteil bzw. Nachweise über Bemühungen zur Erlangung von Unterhalt (über Rechtsanwalt)
- Bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung, einen Nachweis über das bestehende Versicherungsverhältnis und den Nachweis über die Höhe der Beträge
- Nachweis über die Antragstellung zur Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung in der gesetzlichen Frist (innerhalb von 4 bis 6 Wochen z.B. nach Ehescheidung, Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Abschluss, Beendigung Arbeitsverhältnis, Wegfall von Ansprüchen beim Arbeitsamt, Einstellung von BAföG , Ablehnung des Rentenantrages)
- Namen und Anschriften von unterhaltspflichtigen Angehörigen (Kindern, Eltern, Ehegatten - auch aus früheren Ehen - sowie nichteheliche Adoptivkinder)
- Nachweis über evtl. vorhandenes Vermögen (z.B. Spar- oder Bankguthaben, Geldanlagen - Termingelder, Wertpapiere - Haus- oder Grundbesitz, Kraftfahrzeug)
- Soweit in den letzten Jahren Vermögen übertragen wurde, Nachweis über Art und geschätzten Wert des Vermögens
- Bei vorhandenem Giro- oder Postscheckkonto die Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Versicherungspolicen und Rückkaufswerte
- Zulassung und Fahrzeugpapiere
- Unterhaltszahlungen aus Trennungen vom Partner
- Bescheid der Pflegekasse über Leistungen der ambulanten oder vollstationären Pflege mit Pflegestufe
- Unterlagen zu allen Einkünften in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen
- Unterlagen zum Vermögen in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Sozialgesetzbuch (SGB) I - XI
Fristen
bis zu 6 Monate
Grundantrag (inkl. Anlagen)
Grundantrag (ohne Anlagen)
Anlagen
- Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1) (PDF | 137,85 KB)
- Vorrangige Sozialleistungen (Anlage 2) (PDF | 156,57 KB)
- Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1) (PDF | 118,99 KB)
- Erklärung zum Einkommen und Vermögen (Anlage 3) (PDF | 229,59 KB)
- Besonderheiten (Anlage 4) (PDF | 145,1 KB)
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (Anlage 5) (PDF | 120,82 KB)
- Belehrung Mitwirkungspflichten (Anlage 6.1) (PDF | 192,43 KB)
- Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DSGVO (Anlage 6.2) (PDF | 142,26 KB)
- Belehrung Einkommen und Vermögen (Anlage 6.3) (PDF | 208,92 KB)
- Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4) (PDF | 204,57 KB)
- Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a) (PDF | 264,3 KB)
- Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5) (PDF | 130,22 KB)
- Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7) (PDF | 145,37 KB)
- Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8) (PDF | 127,6 KB)
- Persönliches Budget (Anlage 11) (PDF | 448,64 KB)
- Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) – Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12) (PDF | 269,23 KB)
- Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13) (PDF | 112,26 KB)
- Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1) (PDF | 125,27 KB)
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Deute | B | +49 331 289-2094 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Bruckhoff | D, I, S (ohne Sch und St), U | +49 331 289-2202 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Goldschmidt | K | +49 331 289-2197 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Herr Heckel | H, J, M | +49 331 289-2237 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Langer | G, L, P, St | +49 331 289-2203 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Frau Niggl | A, O, R | +49 331 289-2148 | |
Frau Schmeißer | N, Sch, W | +49 331 289-2156 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Herr Unseld | C, E, F, Q, T, V, X-Z | +49 331 289-2093 | grundsicherungrathaus.potsdamde |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012782.php
- Druckdatum
- 07.06.2023 11:31