Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Das menschenwürdige Existenzminimum ist gesetzlich festgelegt.
Bedarfe für Schüler werden in der Landeshauptstadt Potsdam vom Bereich Bildung und Teilhabe bearbeitet
Details
Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie
- volljährig sind und
-
entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- eine vom Rententräger festgestellte dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt oder die Regelaltersgrenze gem. §41 Abs.2 SGB XII erreicht haben
Formulare
- vollständig ausgefüllter Grundantrag
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- max. 6 Monate
Fristen
- Geltungsdauer 12 Monate
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs- und Leistungsklage
Hinweise
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Die Sozialhilfe ist nachrangig, es gilt das Selbsthilfeprinzip. Vorrangige Sozialleistungen müssen in Anspruch genommen werden.
- Vermögen
- Einkommen etc.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Frau Goldschmidt | Ka - Ko | stellv. AGL / Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (Ka - Ko) | 0331 289-2197 | |
Herr Kling | Br-Bz, W | Sachbearbeiterin Soziale Leistungen (Br - Bz, W) | 0331 289-3085 | |
Frau Niemann | J, N, V | Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (J, N, V) | 0331 289-3104 | |
Frau Niggl | D, R | Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (D, R) | 0331 289-2148 | |
Frau Rücker | Ba - Bo/ö | Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (Ba - Bo/ö) | 0331 289-2147 | |
Herr Unseld | A, E, T | Sachbearbeiter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (A, E, T) | 0331 289-2093 | |
Frau Bruckhoff | I, S | Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (I, S) | 0331 289-2202 | |
Herr Heckel | H, O | Sachbearbeiter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (H, O) | 0331 289-2237 | |
Frau Stelter | P, Z | Sachbearbeiterin Soziale Leistungen (P, Z) | 0331 289-2203 | |
Herr Teske | C, Kö - Kz, X, Q | Sachbearbeiter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (C, Kö - Kz, X, Q) | 0331 289-2165 | |
Herr Bartusch | Sch, Sh, U | Sachbearbeiter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (Sch, Sh, U) | 0331 289-2156 | |
Herr Kalinke | M, Y | Sachbearbeiter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (M, Y) | 0331 289-3505 | |
Frau Weber | F, G | Sachbearbeiterin Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (F, G) | 0331 289-3105 | |
Frau Schwandt | L, St | Sachbearbeiterin Soziale Leistungen | 0331 289-2124 |