Beschreibung
"Hilfe zum Lebensunterhalt" ist das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Sozialhilfe" bezeichnet wird.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Bürgergelds (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
Generell bekommen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, alte und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen bekommen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
In der Regel haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt:
- Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben.
- Personen, deren Anspruch auf Bürgergeld endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten.
- Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Sozialhilfe leben und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
- Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen
Leistungsumfang
Die Hilfe zum Lebensunterhalt beinhaltet insbesondere Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse.
Die Leistungen setzen sich aus
- Regelbedarf,
- Unterkunfts- und Heizkosten,
- ggf. Mehrbedarfszuschlägen und
- Krankenversicherungsbeiträgen
zusammen.
Einmalige Leistungen kommen nur in Ausnahmefällen (z.B. bei der Erstausstattung einer Wohnung etc.) in Betracht. Alle weiteren Bedarfe sind aus dem Regelbedarf zu finanzieren. Alle weiteren Bedarfe sind aus dem Regelbedarf zu finanzieren.
Ein Anspruch besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um seinen notwendigen Bedarf zu decken. Bei der Bedarfsberechnung wird das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten und seines nicht getrenntlebenden Ehegatten oder seines Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigt.
Die Hilfe wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Bedarf und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen geleistet.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
- Meldebescheinigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise: beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz etc.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag (gegebenenfalls Mietänderungsschreiben)
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Die spezialrechtlichen Regelungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden sich im 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 27 bis § 40 SGB XII).
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Frau Goldschmidt | K | stellv. AGL / Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: K | 0331 289-2197 | |
Frau Bruckhoff | R, S | Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: D, I, S (ohne Sch und St), U | 0331 289-2202 | |
Herr Heckel | H, J, M | Sachbearbeiter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: H, J, M | 0331 289-2237 | |
Frau Niggl | A, L, R | Sachbearbeiterin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: A, L, R | 0331 289-2148 | |
Herr Unseld | C, E, F, G, P, Q, St, T, V, X-Z | Sachbearbeiter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: C, E, F, G, Q, T, V, X-Z | 0331 289-2093 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Grundantrag (inkl. Anlagen)
Grundantrag (ohne Anlagen)
Anlagen
- Unterhaltsverpflichtete und Ehegatten/Lebenspartner (Anlage 1)PDF-Datei140,04 kB
- Vorrangige Sozialleistungen (Anlage 2)PDF-Datei168,40 kB
- Erklärung über ausländische Rentenansprüche (Anlage 2.1)PDF-Datei131,22 kB
- Erklärung zum Einkommen und Vermögen (Anlage 3)PDF-Datei232,94 kB
- Besonderheiten (Anlage 4)PDF-Datei155,89 kB
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (Anlage 5)PDF-Datei131,26 kB
- Belehrung Mitwirkungspflichten (Anlage 6.1)PDF-Datei132,52 kB
- Belehrung Datenschutz sowie Information zur Datenerhebung nach Art 13 und 14 DS-GVO (Anlage 6.2)PDF-Datei195,92 kB
- Belehrung Einkommen und Vermögen (Anlage 6.3)PDF-Datei141,50 kB
- Belehrung Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage 6.4)PDF-Datei137,96 kB
- Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform gemäß § 42 a Abs. 5 und 6 SGB XII (Anlage 6.4 a)PDF-Datei183,76 kB
- Belehrung zur Beantragung der Übernahme der Kosten für die Wohnungsräumung und -renovierung sowie der Übernahme der Mietweiterzahlung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (Anlage 6.5)PDF-Datei142,58 kB
- Erklärung über die Entbindung von Schweigepflichten gemäß §§ 67 ff. SGB X (Anlage 7)PDF-Datei96,90 kB
- Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens vom MDK (Anlage 8)PDF-Datei146,21 kB
- Persönliches Budget (Anlage 11)PDF-Datei261,78 kB
- Hinweise zur Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwölftes Buch (SGB XII) – Drittes bis Neuntes Kapitel und Neuntes Buch (SGB IX) (Anlage 12)PDF-Datei167,15 kB
- Hinweise zur Unterrichtung über § 23 SGB XII und 100 SGB IX Eingliederungshilfe-Ansprüche ausländischer Personen (Anlage 13)PDF-Datei123,41 kB
- Empfangsbekenntnis der Anlagen 6.1 bis 6.5 sowie der Anlagen 12 und 13 zum Grundantrag auf Gewährung von Sozial-/Teilhabeleistungen (Anlage 13.1)PDF-Datei147,98 kB