3831 Arbeitsgruppe Asylbewerberleistungsgesetz
Kurzbeschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt Ausländern, die über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verfügen, Leistungen der Mindestsicherung.
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland. Die abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises findet sich unter § 1 AsylbLG.
Auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat Anspruch, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.
Hinweise zu unseren Sprechtagen:
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprachen bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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Wo erhalte ich Hilfe in einer finanziellen Notlage?
Notfälle werden selbstverständlich auch ohne Termin bearbeitet. Hierzu sprechen Sie einfach zu den Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 bis 18:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 bis 16:00
direkt im Empfangsbereich des Fachbereiches 38 (Behlertstr.3A, Haus M/N, 14467 Potsdam) vor.
Bitte beachten Sie: Eine Hilfeleistung kann jedoch nur erfolgen, wenn Sie dem Personenkreis nach dem AsylbLG zuzuordnen sind. Andernfalls werden Sie an den zuständigen Leistungsträger verwiesen.
Von einer finanziellen Notlage wird nur dann ausgegangen, wenn der Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Vorsprache nicht mehr gedeckt ist und die Klärung des Sachverhaltes keinen Aufschub duldet. In allen anderen Fällen ist ein Termin zu vereinbaren.
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Wo bekomme ich einen Termin?
Termine können direkt unter der E-Mail- Adresse asylblgrathaus.potsdamde vereinbart werden.
Bitte erscheinen Sie pünktlich! Ihr Termin verfällt, wenn Sie mehr als 10 Minuten zu spät erscheinen.
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Wie erhalte ich eine Sozialkarte für ein Mobilitätsticket?
Einen Neuantrag/ Verlängerungsantrag der Sozialkarte für das Mobilitätsticket können Sie zu den folgenden Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 bis 18:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00; 13:00 bis 16:00
direkt beim Empfangsbereich des Fachbereiches 38 (Behlertstr.3A, Haus M/N, 14467 Potsdam) stellen.
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Welche Möglichkeiten habe ich um meine Anliegen zu klären?
Nutzen Sie zur Klärung Ihrer Anliegen unsere elektronischen, telefonischen oder schriftlichen Zugangswege. Wir melden uns schnellstmöglich auf gleichem Weg.
Wenn Sie lediglich Ihre Unterlagen einreichen möchten, schicken Sie uns diese per Post oder E-Mail zu. Wir akzeptieren auch Nachweise in elektronischer Form: Machen Sie ein Handyfoto von den benötigten Unterlagen und schicken sie uns die Datei an die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse:
Leitung
Öffnungszeiten
Di | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Do | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Kontaktdaten
Telefon | Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte über unten stehenden Link. |
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Telefax | +49 331 289-2074 |
E-Mail-Adresse | asylblgrathaus.potsdamde |
Internet | Ansprechpartner der AG 3831 |
Besucheradresse
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt PotsdamFriedrich-Ebert-Straße 79/81
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3 Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
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