Gebäudeeinmessung, Einmessung baulicher Anlagen
Erforderliche Unterlagen
- Formular Vermessungsauftrag oder formlosen Antrag mit aktueller Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
Der Antrag ist in der Regel im Zusammenhang mit dem Antrag zu einem Amtlichen Lageplan und dem Grundflächen- und Höhennachweis zu stellen. Er muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an den Bereich Vermessung gesandt werden.
Gebühren
- ca. 675,00 Euro - Kosten für eine Gebäudeeinmessung mit Einmessbescheinigung für ein Einfamilienhaus
- zzgl. ca. 80,00 Euro - für Übernahme ins Liegenschaftskataster zzgl. USt.
Fristen
3 - 6 Wochen je nach Auftragslage und Arbeitsumfang
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 8 und 23 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)