Gebäudeeinmessung, Einmessung baulicher Anlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Vermessungsauftrag oder formlosen Antrag mit aktueller Flurstücksbezeichnung des Grundstücks

Der Antrag ist in der Regel im Zusammenhang mit dem Antrag zu einem Amtlichen Lageplan und dem Grundflächen- und Höhennachweis zu stellen. Er muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an den Bereich Vermessung gesandt werden.

Gebühren

  • ca. 675,00 Euro - Kosten für eine Gebäudeeinmessung mit Einmessbescheinigung für ein Einfamilienhaus
  • zzgl. ca. 80,00 Euro - für Übernahme ins Liegenschaftskataster zzgl. USt.

Fristen

3 - 6 Wochen je nach Auftragslage und Arbeitsumfang

Rechtsgrundlagen

§§ 5, 8 und 23 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)