Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, dass ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c oder des § 33 d dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Die örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden.