Fischereiabgabe 

Beschreibung

  • Jeder der mit einer Handangel dem Fischfang nachgeht, muss in Brandenburg eine Fischereiabgabe zahlen.
  • Dazu wird eine Nachweiskarte ausgestellt, in die die jeweiligen Nachweise in Form von Marken eingeklebt werden.
  • Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.

Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.

Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.

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