Fischereiabgabe

Kurzbeschreibung

Um in Brandenburg angeln und fischen zu dürfen, benötigt einen gültigen Fischereischein  

- Zusätzlich muss er jährlich eine Fischereiabgabe entrichten

- Die erforderlichen Fischereiabgabemarken erhalten Sie bei den Gemeinden, in ausgewählten Verbänden und Läden oder im Rahmen eines Pilotprojektes

Beschreibung

In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

  • Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.

Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.

Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.

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