Fischereischein 

Beschreibung

Das Angeln auf Friedfische mit der Handangel ist ohne Fischereischein in Brandenburg möglich.

 

Das Angeln auf Raubfisch bedarf der Genehmigung (Fischereischein).

Voraussetzung für die Erteilung ist die bestandene Anglerprüfung. Der Prüfling muss am Tag der Prüfung mind. 14 Jahre alt sein.

Die Ausstellung erfolgt nach persönlich unterschriebenem Antrag.

Jugendlichen ab dem 14. Geburtstag und Erwachsenen kann zum Fischfang auf Raubfisch mit Angelgeräten ein unbefristeter Fischereischein erteilt werden.

Kinder unter 8 Jahren dürfen grundsätzlich nicht selbst angeln.

Generell benötigen Sie weiterhin

  • den Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe sowie
  • die Angelkarte für das jeweilige Gewässer.

Sie erhalten die Nachweiskarte (über die Zahlung der Fischereiabgabe) und die Marken u. a.

  • im Naturkundemuseum Potsdam,
  • in Angelfachgeschäften oder
  • direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

Die Angelkarte ist

  • im Naturkundemuseum Potsdam,
  • in Angelfachgeschäften oder
  • bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.

Für einige Gewässer ist zusätzlich eine Vereinsmitgliedschaft notwendig.

 

Fischereischein - Verlust
Bei Verlust wird ein neuer kostenpflichtiger Fischereischein ausgestellt.