Angeln im Land Brandenburg 

Beschreibung

Die Voraussetzungen um in Brandenburg angeln gehen zu dürfen sind davon abhängig, ob nur auf Friedfische oder auch auf Raubfische geangelt werden soll.

Für die Angelei auf Friedfisch benötigen Sie:

  • Nachweiskarte über die Zahlung der Fischereiabgabe
  • Angelkarte für das jeweilige Gewässer

Für die Ausübung der Angelei auf Raubfisch benötigen Sie:

  • Fischereischein (erhalten Sie auf Antrag nach bestandener Anglerprüfung)
  • Nachweiskarte über die Zahlung der Fischereiabgabe
  • Angelkarte für das jeweilige Gewässer

Sie erhalten die Nachweiskarte (über die Zahlung der Fischereiabgabe) und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.
Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.

Bitte beachen Sie:

  • Das Angeln auf Friedfische mit der Handangel ist ohne Fischereischein möglich
  • Das Angeln auf Raubfische ist nur mit Fischereischein nach Bestehen der Anglerprüfung möglich
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe sowie die Angelkarte für das jeweilige Gewässer müssen immer mitgeführt werden
  • Kinder unter 8 Jahren dürfen grundsätzlich nicht selbst angeln

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