Straßensondernutzung - Umzug

Beschreibung

Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit Verkehrszeichen (Vz286-10/-20  StVO "eingeschränktes Haltverbot – Anfang/ Ende") mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen.

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