Straßensondernutzung (Übersicht)

Beschreibung

  • Straßensondernutzung bedeutet Nutzung öffentlicher Straßen z.B. für Bautätigkeiten, Platzreservierungen für Umzüge, für Straßenfeste, für Informationsstände, für Werbeveranstaltungen, für Containeraufstellungen und bedarf der Erlaubnis.
  • Die Erlaubnis kann nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Bestimmungen erteilt werden.
  • Eine Antragstellung ist für jede öffentliche Verkehrsfläche notwendig, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
  • Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen versehen und mit Auflagen verbunden werden.
  • Die Erlaubnis muss versagt werden, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen ( z.B. schädliche Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehr oder städtebauliche oder denkmalpflegerische Belange ...)