Beschreibung
- Straßensondernutzung bedeutet Nutzung öffentlicher Straßen z.B. für Bautätigkeiten, Platzreservierungen für Umzüge, für Straßenfeste, für Informationsstände, für Werbeveranstaltungen, für Containeraufstellungen und bedarf der Erlaubnis.
- Die Erlaubnis kann nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Bestimmungen erteilt werden.
- Eine Antragstellung ist für jede öffentliche Verkehrsfläche notwendig, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
- Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen versehen und mit Auflagen verbunden werden.
- Die Erlaubnis muss versagt werden, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen ( z.B. schädliche Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehr oder städtebauliche oder denkmalpflegerische Belange ...)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Hemme | Sondernutzung Werbeanlagen | Sachbearbeiterin Sondernutzung | 0331 289-3266 |
Frau Zimmermann | Sondernutzung Handel und Gastronomie | Sachbearbeiterin Straßensondernutzung Handel / Gastronomie | 0331 289-3267 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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4753 Arbeitsgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde | 0331 289-3251 |