Beschreibung
Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein Kind, kann eine Beistandschaft für das Kind beantragt werden. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten. Die Beantragung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes möglich. Antragsberechtigt ist der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) oder der das alleinige Sorgerecht ausübt.
Eine Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches für ein Kind oder einen Volljährigen ist auch ohne Beistandschaft möglich. Antragsberechtigt ist der Elternteil, der tatsächlich für ein Kind sorgt bzw. die/der Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Unterhaltspflichtige dürfen wir nicht beraten!
Details
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- gemeinsame Sorgeerklärung
- Scheidungsbeschluss
- vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (Beschluss, Urkunde, etc.) zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs
- Belege über das Einkommen des Kindes
- Einkommensbelege des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Auflistung der Unterhaltszahlungen zur Berechnung eines Unterhaltsrückstandes (Zahlungseingang und konkreter Unterhaltsbetrag)
- Kopie des Schreibens an den unterhaltspflichtigen Elternteil (aus diesem sollte hervorgehen, dass zur Auskunft über Einkommen- und Vermögen und zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde)
Bei volljährigen Unterhaltsberechtigten werden zusätzlich benötigt:
- aktuelle Schulbescheinigung
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Bafög-Bescheid
- Nachweis über Ausbildungsvergütung (in Netto)
- Auskunft und Nachweis über sonstiges Einkommen und Vermögen (Lohnsteuerkarte, Gehaltsabrechnungen, Vermögensstatus vom Kontoführenden Kreditinstitut)
Gebühren
- keine
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Frau Rose | Beistand: SCH | Arbeitsgruppenleiterin Amtsvormundschaften und Unterhalt / Beistand: SCH, Urkundsperson, Koordinierungsstelle | 0331 289-2352 | |
Herr Haase | Beistand: A-E, S | Beistand: A-E, S, Urkundsperson | 0331 289-2340 | |
Frau Krausewald | Beistand: H, T - Z | Beistand: H, T - Z, Urkundsperson | 0331 289-2279 | |
Frau Kugler | Unterhaltserstberatung | Unterhaltserstberatung, Terminvergabe Beurkundung | 0331 289-2278 | |
Frau Lenk | Beistand: I, J, L, M, P, Q, R | Beistand: I, J, L, M, P, Q, R, Urkundsperson | 0331 289-2269 | |
Frau Sell | Unterhaltsberatung: B, C, E, R - Z | Sacbearbeiterin Unterhaltsberatung: B, C, E, R - Z, Urkundsperson, Führung Sorgeregister | 0331 289-2273 | |
Frau Weinhardt | Beistand: F, G, K, N, O | Beistand: F, G, K, N, O, Urkundsperson | 0331 289-2303 | |
Frau Werner | Unterhaltsberatung: A, D, F - Q | Sachbearbeiterin Unterhaltsberatung: A, D, F - Q, Urkundsperson, Führung Sorgeregister | 0331 289-2276 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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2311 Arbeitsgruppe Amtsvormundschaften, Unterhalt | 0331 289-2278 |