Kindesunterhalt

Beschreibung

Wenn Sie Unterhaltsansprüche eines Kindes / Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geltend machen wollen, beraten und unterstützen wir Sie, auch wenn keine Beistandschaft besteht.

Die Beratung / Unterstützung beinhaltet u. a.:

  • Unterhaltsberechnungen
  • Ermittlungen
  • Schriftverkehr

Unterhaltspflichtige dürfen wir nicht beraten!