Beschreibung
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Einleiten oder Einbringen von Stoffen
- Werden Spundwände, Bohrpfähle oder auch Gelsohlen in den Baugrund errichtet, sind diese Vorhaben der Unteren Wasserbehörde 1 Monat vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Rechtsgrundlage(n)
Wasserhaushaltsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (WHG)
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |