Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
- siehe Merkblatt
Gebühren
Zuständigkeit
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 BbgWG
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung (Öffnet in einem neuen Tab)
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Purfürst | Grundwassernutzung | Sachbearbeiterin Grundwassernutzung (Grundwasserabsenkungen), Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (u.a. Bohrpfähle, Herstellung von Trogbaugruben (Dichtwände und –sohlen), Spundwände, Verankerungen, Unterfangungen) | 0331 289-1797 |
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |