Grundwasserbenutzung - Trinkwasserbrunnen

Beschreibung

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Förderung und Verwendung des Grundwasser:

  1. Trinkwasserversorgung
  2. Benutzung des Grundwassers für einen bestimmten Verbrauchszweck

Zur Errichtung einer Eigenversorgungsanlage für die Versorgung eines Grundstückes mit Wasser muss die Voraussetzung für eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vorliegen.