Beschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Förderung und Verwendung des Grundwasser:
- Trinkwasserversorgung
- Benutzung des Grundwassers für einen bestimmten Verbrauchszweck
Zur Errichtung einer Eigenversorgungsanlage für die Versorgung eines Grundstückes mit Wasser muss die Voraussetzung für eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vorliegen.
Details
Erforderliche Unterlagen
siehe Merkblatt
Gebühren
Rechtsgrundlage(n)
Wasserhaushaltsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (WHG)
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |