Zweiten Reisepass (ePass) beantragen
Kurzbeschreibung
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- in der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen
- Ausnahme: Die antragstellende Person hat ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass
- Kosten: 37,50 EUR bis 70,00 EUR
- Zuschläge für Antrag bei
- Auslandsvertretung oder
- anderer Passbehörde als der, die am Wohnort zuständig ist
- Zuschläge für Antrag bei
- Bearbeitungsdauer: 2 bis 6 Wochen
- zuständig: Passbehörde der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Wohnort der antragstellenden Person
Beschreibung
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.
Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.
Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende in einen bestimmten Staat, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) eines anderen Staates enthalten sind, die die Einreise unmöglich machen (z.B. Reise nach Israel, wenn bereits Sichtvermerke arabischer Länder im Pass enthalten sind.)
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses beträgt 6 Jahre.
Kontaktdaten
Internet | Terminverwaltung des Bürgerservicecenters |
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