Beschreibung
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel
- in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
- für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:
- allgemeiner Wunsch
- häufige Auslandsreisen
- die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise
Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.
Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.
Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende in einen bestimmten Staat, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) eines anderen Staates enthalten sind, die die Einreise unmöglich machen (z.B. Reise nach Israel, wenn bereits Sichtvermerke arabischer Länder im Pass enthalten sind.)
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses beträgt 6 Jahre.
Details
Voraussetzungen
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Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
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Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
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Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
- schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
- Buchungsbestätigungen
- Flugtickets
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
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Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
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das eigene Ausweisdokument, also
- Personalausweis
- Reisepass oder
- vorläufige Versionen
- Vollmacht
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das eigene Ausweisdokument, also
Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
zusätzlich bei unter 18-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gebühren
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird - Gebühr: 70,00 EUR
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren. - Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse - Gebühr: 59,50 EUR
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren - Gebühr: 37,50 EUR
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren - Gebühr: 26,00 EUR
Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass - Gebühr: 32,00 EUR
zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren - Gebühr: 92,00 EUR
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
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Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Abholnachricht (gegen Portogebühr) nach Fertigstellung oder eine Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Öffnet in einem neuen Tab) (Statusabfrage).
Bearbeitungsdauer
- 2Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
- Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 10 Wochen
- Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
Fristen
- Geltungsdauer 6 Jahre
zweiter Reisepass - Geltungsdauer 1 Jahr
vorläufiger zweiter Reisepass
Zuständigkeit
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.
Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- - Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von digitalen Lichtbildern und der Unterschrift durch ein Selbstbedienungsterminal möglich.
Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20. Das Selbstbedienungsterminal ist nicht geeignet für die Fotoaufnahme von Babys, Kleinkindern und Personen unter 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 6,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Foto-Mustertafel auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |